Am 09.01.2017 stellte die FWG-Fraktion im Gemeinderat Jockgrim den Antrag, dass bei Überschreitung des Angebotspreises von über 10 Prozent, Bau- bzw. andere Maßnahmen unverzüglich zu stoppen sind, bis deren Ursache geklärt und der Gemeinderat eine Erklärung dazu abgegeben hat.

Begründung:

Die Gemeinde Jockgrim verlor in den letzten Jahren viel Geld, da die Kosten für Durchführungen von Arbeiten oft nachträglich über den festgesetzten Angebotspreis hinaus, stark erhöht wurden.

Wenn Aufträge mit 10 und mehr Prozent überschritten werden, wie z. B. beim Umbau der Kindergärten Schwalbennest und Albertino, sowie dem Ausbau der Unteren Buchstraße und Haus Nr. 20, ist das bei unserer Verschuldung ein nicht hinzunehmender Zustand.
In Anbetracht der diesjährigen Überschreitung des Angebotes bei der Brückensanierung am Kapellenweg und dem bevorstehenden Straßenausbauprogramm, möchten wir mit unserem Antrag künftigen Überschreitungen entgegenwirken.

Es ist unsere Pflicht unsere Bürger gegen zukünftige Verstöße gegen die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zu schützen. Wir sind es den Bürgern von Jockgrim schuldig, darüber Rechenschaft abzulegen, da diese letztendlich für die Mehrkosten aufkommen müssen.

 

Zur Rechtslage:

Die GemO schreibt vor, bei der Beschaffung von Waren und Leistungen (siehe Vergaberecht, Abs. 2, § 22 (2)) strikt nach den Verdingungsordnungen VOB, VOL und VOF vorzugehen.Darin wird eindeutig festgehalten, dass sowohl Auftraggeber wie Auftragnehmer Leistungsbeschreibungen liefern müssen, die u. a. eine sichere Errechnung von Preisen ermöglicht. Folgerichtig wird in der VOB Teil B, §2 Abs. 3 (2) bereits bei einer Überschreitung des Mengenansatzes von mehr als 10 % die Möglichkeit eingeräumt neue Preisverhandlungen zu führen (siehe Auszug).

Auszug: „Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren.“

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat bei Preisüberschreitung von mehr als 10 Prozent, anhand der vorliegenden und geprüften Unterlagen zu entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll. Diese Entscheidung muss sehr schnell erfolgen, notfalls über eine zusätzliche Ratssitzung oder einer Eilentscheidung durch die Ratsmitglieder.

   
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