Antrag bzgl. Überschreitungen des Angebotspreises bei Maßnahmen in der Ortsgemeinde
Antrag:
Unser Antrag lautet, dass bei Überschreitungen des Angebotspreises nach VOB Teil B §2 Abs.3 von über 10 % Prozent, Bau- bzw. andere Maßnahmen unverzüglich zu stoppen sind, bis deren Ursache geklärt und der Gemeinderat eine Stellungnahme dazu abgegeben hat.
Begründung:
Die Ortsgemeinde Jockgrim verlor in den letzten Jahren viel Geld, da die Kosten für Durchführungen von Arbeiten oft nachträglich über den festgesetzten Angebotspreis hinaus, stark angestiegen sind. Teilweise Erhöhungen von über 80 % Prozent haben mit einer seriösen Abrechnung nichts mehr zu tun. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, diesen Teufelskreis zu durchbrechen.
Wenn Aufträge wie z. B. "Sanierung Kindergarten Schwalbennest" und "Ausbau Untere Buchstraße", sowie "Renovierung Haus Untere Buchstraße Nr. 20" uns noch mehr in die Verschuldung treiben, so ist das ein nicht mehr hinzunehmender Zustand (siehe hierzu die Tabelle der Planansätze unten).
Besonders im Hinblick auf das bevorstehende Straßen-Ausbauprogramm möchten wir mit unserem Antrag künftigen Überschreitungen entgegenwirken. Sicher ist dadurch, zumindest teilweise, eine Erhöhung der Kosten vermeidbar.
Zur Rechtslage:
Die Gemeinde ist nach der GemO verpflichtet ihre Verträge und vor allem Leistungsbeschreibungen nach den Regeln der VOB Teil A §7 Abs.1 durchzuführen. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Vergabebedingungen verwiesen. Die Erfüllung von § 7, Abs.1, kann z. B. bedeuten, dass vom Auftraggeber Testbohrungen zu veranlassen sind (Straßensanierungen). Ebenso muss man dann die Bewerber vorab darauf aufmerksam machen, dass ein Vorhandensein von Kellern abgeklärt werden muss. Somit ist sichergestellt, dass die Bewerber ihre Auswirkung auf die bauliche Anlage und die Bauausführung eindeutig beurteilen können.
Bei Beachtung all dieser Vorgaben sieht der Gesetzgeber vor, dass eine Überschreitung bis 10 % Prozent der Vertragssumme, falls begründet, zu tolerieren ist. Bei höheren Summen ist eine neue Verhandlung notwendig, um zu klären ob handwerkliche Fehler oder Fehler in der Detailbeschreibung vorliegen. Deshalb ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Dies betrifft nicht eine unvorhergesehene Massenmehrung.
Beschlussvorschlag:
Bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen von über 50.000.- € muss ein regelmäßiges Treffen der Verantwortlichen am Bauprojekt über den Baufortschritt durchgeführt werden. Eventuelle Kosten-Überschreitungen müssen hierbei sofort bekannt gegeben werden. Der Gemeinderat hat bei Nachträgen von mehr als 10 % Prozent, anhand der vorliegenden und geprüften Unterlagen zu entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll. Die zu treffende Entscheidung muss schnellstens erfolgen, notfalls über eine zusätzliche Ratssitzung oder eine Eilentscheidung durch die Ratsmitglieder.
Übersichtstabelle Planansätze und Endabrechnungen Neubau- oder Umbaumaßnahmen OG Jockgrim:
Beschreibung Umbau/Neubau | Planansatz in € | Endabrechnung in € | Überschreitung in € | Überschreitung in % |
Sanierung Kiga Schwalbennest | 700.000 | 1.239.000 | 539.000 | 77 |
Umbau/Neubau Kiga Albertino | 2.500.000 | 3.196.000 | 696.000 | 27,8 |
Ausbau Untere Buchstraße | 200.000 | 329.500 | 129.500 | 64,5 |
Sanierung Untere Buchstraße Haus Nr. 20 | 350.000 | 650.000 | 300.000 | 85,7 |
Ausbau Zeppelinstraße/Jahnstraße | 645.000 | ??? | ||
Ausbau Buchstraße | ??? | ??? | ||
Gesamt (ohne Ausbau Zeppelinstraße/Jahnstraße und Ausbau Buchstraße: |
3.750.000 | 5.414.500 | 1.664.500 | 44,3 |